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Gerhard van Amern
Kfz-Sachverständigenbüro

Tel.: (069) 80 07 09-0

Zur Ermittlung der Schadenshöhe und als Grundlage für die anstehenden Regulierungsentscheidungen erstellt der Auftragnehmer Schadengutachten, welche auch zur Regulierung der Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer verwendet werden können.

Inhalt von Gutachten ist die Feststellung unfallbedingter Schäden an Fahrzeugen, Kalkulation  voraussichtlicher Kosten der Reparatur von Fahrzeugen, die Feststellung von Wertminderungen, Wiederbeschaffungswerten, sowie die Festlegung von Fahrzeugrestwerten verunfallter Fahrzeuge.

Es erfolgt eine Vergütung, die sich in Grundhonorar und Nebenkosten bemisst.
Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe unter Berücksichtigung einer innerbetrieblichen Mischkalkulation ermittelt und berechnet sich auf der Grundlage der nachfolgenden Honorarliste, die sich an dem Ergebnis der BVSK-Mitgliederbefragung orientiert:

Reparaturkosten ohne
MwSt. + Wertminderung
oder
Grundhonorar ohne MwSt.Reparaturkosten ohne MwSt.
+Wertminderung oder Wie-
derbeschaffungswert incl. MwSt.
Grundhonorar ohne MwSt
Bis 500,00 €150,00 €9.000,00 €690,00 €
750,00 €180,00 €9.500,00 €710,00 €
1.000,00 €220,00 €10.000,00 €740,00 €
1.250,00 €250,00 €10.500,00 €770,00 €
1.500,00 €280,00 €11.000,00 €790,00 €
1.750,00 €300,00 €11.500,00 €810,00 €
2.000,00 €320,00 €12.000,00 €830,00 €
2.250,00 €340,00 €12.500,00 €850,00 €
2.500,00 €360,00 €13.000,00 €880,00 €
2.500,00 €370,00 €13.500,00 €890,00 €
2.750,00 €390,00 €14.000,00 €920,00 €
3.000,00 €410,00 €14.500,00 €940,00 €
3.250,00 €420,00 €15.000,00 €960,00 €
3.500,00 €440,00 €16.000,00 €990,00 €
3.750,00 €460,00 €17.000,00 €1.030,00 €
4.000,00 €470,00 €18.000,00 €1.070,00 €
4.250,00 €480,00 €19.000,00 €1.110,00 €
4.500,00 €500,00 €20.000,00 €1.140,00 €
4.750,00 €510,00 €21.000,00 €1.180,00 €
5.000,00 €520,00 €22.000,00 €1.210,00 €
5.500,00 €540,00 €23.000,00 €1.250,00 €
5.750,00 €550,00 €24.000,00 €1.280,00 €
6.000,00 €560,00 €25.000,00 €1.330,00 €
6.500,00 €580,00 €26.000,00 €1.370,00 €
7.000,00 €600,00 €27.000,00 €1.410,00 €
7.500,00 €630,00 €28.000,00 €1.450,00 €
8.000,00 €650,00 €29.000,00 €1.480,00 €
8.500,00 €670,00 €30.000,00 €1.530,00 €

Ausdrücklich nicht im Grundhonorar beinhaltet sind:

Bereitstellungskosten und Zerlegungsarbeiten zur Schadenfeststellung – Rechnungsprüfungen – Schadenerweiterungen – Nachbesichtigungen- Anwesenheit bei Nachbesichtigungen, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherung veranlasst wurden- Fahrzeuggegenüberstellungen-Überprüfung von Fremdgutachten- Stellungnahmen bei unberechtigt durch den Versicherer oder andere Institutionen angegriffenen Gutachten- Fremdleistungen für Datenbankabrufe- Eingabezeiten für Kalkulationen und Bewertungen durch Büropersonal-Schreibkosten- Fahrzeiten und Fahrzeugkosten- Telekommunikationskosten- Porto- Büromaterial-Fotokosten- Restwertangebote- Fahrzeugbewertungen, wenn eine Bewertung mit Eurotax/ Schwacke oder Audatex nicht mehr möglich (bei älteren Fahrzeugen).

Die Tabelle findet nur Anwendung bei vorhandenen Audatex-Datensätzen. Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Bei Gutachten für Fahrzeuge mit nicht oder nur teilweise vorhandenen Audatex-Datensätzen wird ein Preisaufschlag nach Arbeitsaufwand erhoben.

Zusätzlich nach Zeitaufwand berechnet werden: Rechnungsprüfungen- Schadenerweiterungen – Nachbesichtigungen – Anwesenheit bei Nachbesichtigungen, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurden- Fahrzeuggegenüberstellungen- Überprüfungen von Fremdgutachten- Stellungnahmen bei unberechtigt durch den Versicherer oder andere Institutionen angegriffenen Gutachten- etc.

Nebenkosten (netto):

An Fahrtkosten werden € 1,- pro gefahrene km in Rechnung gestellt, im Ortsbereich liegen die Kosten bei € 10,- bis € 15,-.

Dem Gutachten wird ein Lichtbildersatz beigefügt, der mit € 2,- pro Bild berechnet wird. Ein zweiter Fotosatz wird mit € 1, 50 pro Bild berechnet. Schreibkosten werden mit € 2,50 pro Seite und Gutachten-Duplikate werden mit € 1,25 pro Seite berechnet. Telekommunikationskosten (Telefon, Fax, Internet), Porto, Büromaterial werden mit € 20,00 berechnet. Restwertangebote – soweit relevant- werden mit € 17,50 berechnet.

Sonstige Kosten Verbrauchsmaterial zur Gutachtenerstellung werden gegen Nachweis zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gutachterhonorar an den Auftragnehmer mit Ablieferung des Schadensgutachtens zu bezahlen, unabhängig von einer Regulierung des Schädigers oder seiner Haftpflichtversicherung.